QM-Bewertung


QM-Bewertung

QM-Bewertung

In festgelegten Zeitabständen muss die oberste Leitung des Lieferanten das QM-System bewerten; die Zeitabstände müssen so gewählt werden, dass die Eignung und Wirksamkeit bei der Erfüllung der Forderungen dieser Internationalen Norm sowie der festgelegten Qualitätspolitik und -ziele sichergestellt werden kann. Aufzeichnungen über solche Bewertungen müssen aufbewahrt werden.Man versteht unter QM-Bewertung die formelle Bewertung des Standes und der Angemessenheit des QM-Systems bezüglich der Qualitätspolitik und der Qualitätsziele durch die oberste Leitung.

Die QM-Bewertung kann also eine Bewertung der Qualitätspolitik einschließ.Eine der möglichen Informationsquellen für eine QM-Bewertung sind die gewonnenen Ergebnisse durch Qualitätsaudits.Der Ausdruck ‚oberste Leitung‘ bezeichnet die Leitung derjenigen Organisation, deren QM-System bewertet wird.Die festgelegten Zeitabstände bedeuten „mindestens einmal jährlich“. Es genügt nicht, regelmäßige, protokollierte Sitzungen zur Qualitätslage abzuhalten, da dies in der Regel produktionsbezogene Besprechungen sind. Durch den Zwang zur Einbeziehung der Ergebnisse der internen Audits wird erreicht, dass alle QM-Elemente in die Bewertung eingehen.

Zu den Ergebnissen der QM-Bewertung gehören die Überprüfung der Qualitätspolitik und die Fortschreibung der Qualitätsziele.Die QM-Bewertung ist aufzuzeichnen und aufzubewahren. Diese Aufzeichnung muss das Systems kurz bewerten, ferner eine Aussage zur Qualitätspolitik und zu den Qualitätszielen für den folgenden Zeitraum enthalten. Bei diesen Aufzeichnungen werden in Zertifizierungsaudits oft Mängel vorgefunden, so dass das Element „Verantwortung der Leitung“ sehr häufig zu Abweichungsberichten Anlass gibt.

QM-Bewertung – Definition

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