Nachweis
, 1995-08 , Ziffer 2.19 ist unter Nachweis eine Information zu verstehen, _deren Richtigkeit bewiesen werden kann und die auf Tatsachen beruht, welche durch Beobachtung, Messung, Untersuchung oder durch andere Ermittlungsverfahren gewonnen sind._
Vielfach verlangen Normentexte sogenannte Darlegungen. Diese sind im Falle von Produkten über Nachweise im Sinne der hier definierten Form zu führen.
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