Betriebsnotwendiges Vermögen


Als betriebsnotwendiges Vermögen bezeichnet man die Aktivseite der Bilanz (Vermögen), bereinigt um alle nicht betriebsnotwendigen (im Prozess der Leistungserstellung und – verwertung nicht involvierten) oder betriebsfremden Positionen. Für die Zwecke der Unternehmensführung ist das vorhandene produktive Potential, sprich
das Vermögen von Belang, nicht das investierte Kapital (Finanzierungsseite).

Ist eine Bilanz bereinigt, stimmt das betriebsnotwendige Vermögen mit der Bilanzsumme überein.

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