Beherrschter Prozess
Ist die Prozessstabilität nicht gegeben, so muss der Prozess erst unter Kontrolle gebracht werden (beherrschter Prozess, „unter statistischer Kontrolle“). Erst wenn der Prozess stabile Ergebnisse liefert, kann mit der Prozessfähigkeitsuntersuchung begonnen werden.
bei dem sich die Parameter (DIN 55350-21) der Verteilung der Merkmalswerte (DIN 55350-12) des Prozesses praktisch nicht oder nur in bekannter Weise oder in bekannten Grenzen ändern. (DIN 55350-11, 1995-08 , Nr. 7.2)
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