Arbeitsgemeinschaft


Arbeitsgemeinschaften sind vorübergehende Zusammenschlüsse mehrerer selbständiger Unternehmer in der Form einer BGB-Gesellschaft (_ 705 BGB) zum Zweck der gemeinsamen Durchführung eines oder mehrerer Aufträge, insbesondere in der Bauwirtschaft.

INHALT: DAS ERWARTET SIE IN DIESEM ARTIKEL Anzeigen

Kontaktformular

Fragen zum Thema?