Was ist ein Warenzeichen? – das sollten Sie wissen
Ein Unternehmen zu führen, ist wahrlich keine einfache Aufgabe und wer Erfolg haben möchte, muss eine Reihe von Maßnahmen treffen, wozu auch das Anmelden eines Warenzeichens und das Erstellen eines Firmenlogos gehört. Hierbei sollten Sie nicht unbedacht vorgehen, denn das Logo fungiert als Visitenkarte des Unternehmens und im Optimalfall überdauert es Jahre oder gar Jahrzehnte. Allerdings gibt es ein paar Dinge, die bei der Logoerstellung berücksichtigt werden müssen und aus diesem Grund möchten wir uns in diesem Artikel mit einigen der wichtigsten Fragen befassen.
Wer hat die Rechte an einem Logo?
Die rechtlichen Aspekte spielen bei der Nutzung von Logos eine große Bedeutung und diesbezüglich gilt es sowohl das Nutzungsrecht als auch das Urheberrecht zu nennen. Wenn Sie Ihr eigenes Firmenlogo erstellen, haben Sie beide genannten Rechte, aber sollten Sie einen Designer mit der Erstellung beauftragen, ist das nicht der Fall, denn der Schöpfer des Logos ist und bleibt der Urheber. Als Unternehmer sollten Sie sich daher immer absichern, wenn Sie ein Logo in Auftrag geben. Sein Urheberrecht kann der Designer zwar nicht aufgeben, aber er hat die Möglichkeit, Ihnen exklusive Nutzungsrechte zu übertragen. Nur mit Nutzungsrechten können Sie das Logo verbreiten und vervielfältigen, ohne rechtliche Probleme befürchten zu müssen. Schließen Sie also unbedingt einen Lizenzvertrag ab oder erstellen Sie das Firmenlogo selbst, da Sie nur dann auf der rechtlich sicheren Seite sind. Wann ist ein Logo geschützt?
Wann ist ein Logo geschützt?
Sollten Sie selber ein Logo für Ihre Firma erstellen oder von einem Designer erstellen lassen, möchten Sie natürlich nicht, dass es Dritte ohne Zustimmung nutzen. Ein Logo ist jedoch nur dann urheberrechtlich schutzfähig, wenn eine ausreichende Schöpfungshöhe gegeben ist und dafür muss das Logo einer künstlerischen Leistung entsprechen. Neben dem Urheberrecht gilt es auch das Markenrecht zu nennen, denn Sie können Ihr Logo als Marke beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) eintragen lassen – vor Ort oder online. Das Logo kann dabei entweder als Bildmarke, Wort-/Bildmarke oder eingetragenes Design angemeldet werden. Die Markenanmeldung kostet 290 Euro für Deutschland und 900 Euro für die gesamte EU. Eine Verlängerung des Markenschutzes ist unbegrenzt alle 10 Jahre möglich.
Wie lange braucht das Eintragen eines Logos?
Um ein Warenzeichen einzutragen und das Logo der Firma zu schützen, müssen Sie ein Anmeldeverfahren beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) durchführen. Wie lange das Eintragungsverfahren dauert, lässt sich pauschal nicht beantworten, da es immer auf den individuellen Fall ankommt – im Regelfall ist von einer Wartezeit von 7 bis 8 Monaten auszugehen. Allerdings befinden wir uns gerade in einer Ausnahmesituation, wodurch es zu längeren Bearbeitungszeiten bei Markenverfahren kommen kann. Zum einen sind die Anmeldezahlen stark angestiegen, zum anderen ist die Zahl an Löschungsanträgen äußerst hoch. Infolgedessen kann das Personal – auch aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen – nicht so schnell arbeiten, wie es unter normalen Bedingungen der Fall wäre. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, einen gebührenpflichtigen Antrag auf beschleunigte Prüfung zu stellen. Ein solcher Antrag kostet 200 Euro und wird – sofern Sie bei Bedarf hinreichend mitwirken – innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung entschieden. Übrigens ist es nach dem Madrider Markenabkommen (PMMA) auch möglich, eingetragene deutsche Warenzeichen als IR-Marke beim internationalen Register anzumelden. Dafür müssen Sie über das DPMA einen Antrag an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) stellen und die Länder benennen, auf die sich die Marke erstrecken soll.
Wie reagiert man richtig auf Markenrechtsverletzungen?
Markenrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt und Sie können mit einer Markenverletzungsklage rechtlich dagegen vorgehen. Der erste Schritt wäre das Versenden einer Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung. Sollte der Schädiger nicht darauf reagieren oder die Markenrechte erneut verletzen, können Sie beim Zivilgericht klagen und der Schädiger muss eine Geldstrafe bezahlen oder – bei schweren Verstößen und vorsätzlichem Handeln – eine Haftstrafe antreten. Auf jeden Fall sollten Sie sich von einem Markenanwalt beraten lassen, um bei Markenrechtsverletzungen auf kompetente Hilfe setzen zu können. Dabei gibt es auch Anwälte, die eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls anbieten. Auf diese Weise können Sie sich erst einmal einen Überblick über die Lage verschaffen und anschließend entscheiden, ob eine Abmahnung oder gar Klage sinnvoll ist. Unter bestimmten Umständen ist es schließlich aus finanzieller Sicht besser, auf letztere Option zu verzichten. Das macht es umso wichtiger, sich mit einem Anwalt abzusprechen.
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