MPR China Certification GmbH – News 01/2020


Ankündigung der CNCA zur weiteren Verbesserung des CCC Self-Declaration Prozesses

Im Oktober 2019 hatte die chinesische Zertifizierungsbehörde CNCA bereits den Wegfall der CCC-Pflicht für eine Reihe von Produktgruppen bekanntgegeben und angekündigt, dass für einige dieser Produktgruppen zukünftig die CCC Self-Declaration der einzig mögliche Modus für die CCC-Zertifizierung sein wird. Hier hatten wir Sie bereits ausführlich über diese Ankündigung und die betroffenen Produktgruppen informiert.

Mit der Ankündigung Nr. 26 vom 30.12.2019 gibt die CNCA nun genauere Informationen zum Prozess der CCC Self-Declaration und den entsprechenden Anforderungen und Durchführungsbestimmungen bekannt. Die neue gültige Durchführungsbestimmung (Implementation Rule) ist CNCA-00C-008: 2019, die die alte CNCA-00C-008: 2018 ablöst.

Zur Vereinfachung der Konvertierung von bestehenden CCC-Zertifikaten in die China Self-Declaration akzeptiert die CNCA alte Testberichte von bereits bestehenden CCC-Zertifizierungen, sodass für bereits CCC zertifizierte Produkte keine neuen Testberichte eingereicht werden müssen. Über ein Online-System der CNCA wird es zukünftig möglich sein, die Testberichte der betroffenen Produkte über die bisherige CCC-Nummer direkt mit der CCC Selbsterklärung zu koppeln.

Für Produkte, die gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllen, können die stornierten CCC-Zertifikate verwendet werden, um bei der ausstellenden Behörde die CCC-Zertifikate zu beantragen, die nur für diese Charge von Produkten gelten:

  1. Produkte, die vor dem 1. November 2020 verschifft werden und zum Zeitpunkt der Verschiffung noch über ein gültiges CCC-Zertifikat verfügen.
  2. Produkte, die nach dem 1. November 2020 in China eingeführt werden und deren CCC-Zertifikat zum Zeitpunkt der Einfuhr aufgrund Überschreitens der Konvertierungsfrist (01.11.2020) storniert wurde.

Die China Self-Declaration darf nicht verwechselt werden mit dem Wegfall der CCC-Pflicht. Alle relevanten GB-Standards und CNCA-Durchführungsbestimmungen bleiben gültig und müssen beachtet werden.

Die Konformität der Produktion zu den chinesischen Regularien muss weiterhin eingehalten werden. Zudem müssen jährliche Tests nach GB-Standards erfolgen. Die betroffenen Produkte müssen weiterhin mit dem CCC-Logo markiert werden.

Sie können hier unsere ausführliche Broschüre zur CCC Self-Declaration herunterladen.

Neben der Erlangung der CCC Self-Declaration macht es Sinn eine freiwillige CQC bzw. CCAP Zertifizierung zu durchlaufen, um die Konformität zu den chinesischen Standards tatsächlich nachweisen zu können.

Hier können Sie unsere Broschüre zur freiwilligen CQC- und CCAP-Zertifizierung herunterladen.

Bitte kontaktieren Sie uns bei jeglichen Fragen zu den neuen Regularien, zur freiwilligen China-Zertifizierung, zur CCC Self-Declaration oder der Umwandlung Ihrer CCC-Zertifikate.

Quelle:

MPR China Certification GmbH
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