Arbeitssicherheit – Was müssen Franchise-Unternehmer beachten?
Wer sich als Franchise-Unternehmer selbstständig macht, ist in seinem Unternehmen für Arbeitsschutz und -sicherheit verantwortlich. Der Beitrag zeigt, welche unterschiedlichen Bestimmungen es für verschiedene Branchen gibt und wie diese umgesetzt werden müssen.
Grundsätzliches: Welche Bestimmungen sind für Franchise-Unternehmer relevant?
Franchise-Unternehmer müssen sich in ihrer Firma bezüglich der Arbeitssicherheit an eine ganze Reihe von Bestimmungen halten. In Teilen gelten diese für alle Unternehmen, andere wiederum gelten ausschließlich für das entsprechende Franchise. Relevant sind vor allem:
- Gesetzliche Bestimmungen
- daraus resultierende Vorgaben des Franchise-Gebers
- davon unabhängige bzw. darüberhinausgehende Vorgaben des Franchise-Gebers
Grundlegende gesetzliche Bestimmungen im BGB
Gesetzliche Bestimmungen zum Thema Arbeitssicherheit sind für alle Unternehmen verpflichtend und müssen dementsprechend eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, drohen juristische Probleme. Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn Unfälle geschehen oder Mitarbeiter sich sogar Verletzungen zuziehen.
Aber auch eine Überprüfung der zuständigen Behörde kann bei einem Ignorieren der festgeschriebenen Regelungen womöglich Konsequenzen nach sich ziehen, die jeder Unternehmer vermeiden möchte. Die Bestimmungen ergeben sich aus einer Reihe unterschiedlicher Gesetze.
Grundsätzlich geregelt ist die Verpflichtung eines Arbeitgebers zum Herstellen der Arbeitssicherheit in Paragraf 618 des BGB. Dieser sagt aus, dass der Arbeitgeber die Pflicht hat, die Räume und Maschinen so zu gestalten, dass die Mitarbeiter vor Verletzungsrisiken oder sogar potenziell tödlichen Gefahren geschützt sind.
Gleichzeitig wird hier auf weitere Paragrafen verwiesen, die mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber regeln. Diese greifen, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind bzw. Regelungen nicht beachtet werden und dadurch Verletzungen entstehen oder sogar ein Todesfall eintritt.
Paragraf 619 wiederum sagt aus, dass die entsprechenden Pflichten des Arbeitgebers nicht durch andere vertragliche Regelungen aufgehoben werden können. Der Arbeitgeber hat also keinerlei Möglichkeiten, sie durch ein eigenes Vertragswerk mit den Angestellten zu umgehen.
Umso wichtiger ist es, dass sich Franchise-Unternehmer an die Bestimmungen halten. Schadensersatzforderungen können zum einen wirtschaftliche Probleme mit sich bringen, aber auch den Ruf des Unternehmens gefährden. Dies hätte zunächst direkte Konsequenzen für den Franchise-Nehmer, gleichermaßen jedoch in vielen Fällen für den Franchise-Geber, dessen Image womöglich einen Schaden nimmt.
Weitere relevante Gesetze und Verordnungen mit konkreten Vorgaben
Neben den Paragrafen im BGB gibt es weitere Gesetze, in denen Regelungen zum Thema Arbeitssicherheit festgehalten sind. Dazu gehört unter anderem die Arbeitsstättenverordnung.
Sie basiert auf der EG-Arbeitsstättenrichtlinie, die entsprechende Vorgaben für den europäischen Raum vereinheitlichen soll. Unter anderem geht es hier um die Sanitärräume, die Atemluft in Arbeitsstätten sowie die innerbetrieblichen Verkehrswege.
Ebenfalls von Bedeutung ist das Arbeitssicherheitsgesetz, kurz ASiG. Verabschiedet wurde es zu Beginn der 70er-Jahre und stellte für damalige Verhältnisse eine große Neuerung dar. Geregelt werden in diesem Gesetz unter anderem die Zuständigkeiten.
Dabei spielen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit eine große Rolle. Das Gesetz legt fest, wie diese eingesetzt werden, welche Aufgaben sie erfüllen und welche Qualifikationen sie mitbringen müssen.
Zudem geht es auf die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses ein. So soll erreicht werden, dass die verschiedenen Vorschriften zum Thema Unfallverhütung sowie zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter umgesetzt werden.
Nicht weniger relevant sind die Unfallverhütungsvorschriften. DGUV-Vorschriften werden nach Paragraf 15 des SGB VII von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen. Diese müssen vom Bundesministerium für Arbeit uns Soziales abgesegnet werden.
Dazu gehören Regelungen zu Maßnahmen, die Arbeitgeber treffen müssen, um Unfälle und andere gesundheitliche Gefahren von ihren Angestellten abzuwenden. Auch das Verhalten der Angestellten am Arbeitsort sowie arbeitsmedizinische Aspekte spielen eine Rolle.
Vorgaben des Franchise-Gebers
Zudem spielt der Franchise-Geber bei Fragen der Arbeitssicherheit eine wichtige Rolle. Er ist dazu verpflichtet, seine Franchise-Nehmer zu den entsprechenden Regelungen und Fragestellungen umfassend aufzuklären.
Dies wird sogar vertraglich geregelt, nämlich mit einem Hinweis darauf, dass der Nehmer die Pflicht hat, alle gesetzlich relevanten Vorgaben einzuhalten. Dabei liegt es zudem in der Verantwortung des Franchise-Gebers, hierfür eine gewisse Unterstützung zu leisten.
Der Franchise-Nehmer steht also sozusagen doppelt in der Pflicht. Er muss sich an die geltenden Gesetze halten und gleichzeitig an die dementsprechenden Punkte in den Verträgen mit dem Geber. Hieraus resultiert eine große Verantwortung – schließlich muss er sich bei Fehlern oder Problemen vor dem Gesetz und dem Franchise-Geber verantworten.
Darüber hinaus kann es je nach Unternehmen und Vertrag konkrete Standards geben, die von einem Franchise-Geber festgelegt werden. Diese regeln womöglich einige Maßnahmen zur Arbeitssicherheit bis ins Detail und sind dementsprechend ebenfalls bindend.
In einigen Fällen gehen diese möglicherweise über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. So möchte der Franchise-Geber beim Thema Arbeitssicherheit einen hohen Standard etablieren, der die Arbeit für Angestellte attraktiver macht und außerdem zuträglich für das Image der Marke ist. In jedem Falle sollte ein Franchise-Nehmer sich als vor Geschäftsstart detailliert mit den entsprechenden Standards vertraut machen und einige Rückfragen stellen, um nichts Wichtiges zu übersehen.
Schutz vor Unfällen und Verletzungen: Einrichtung und Ausrüstung
Wie aber lässt sich die Sicherheit für einen Franchise-Nehmer konkret umsetzen? Dabei spielt unter anderem die Branche eine Rolle. Grundsätzlich haben für den Schutz vor Verletzungen zunächst die Ausrüstung der Mitarbeiter sowie die Einrichtung der Arbeitsstätte eine zentrale Bedeutung.
Ausrüstung
Die Ausrüstung und Kleidung der Mitarbeiter können einen großen Beitrag dazu leisten, sie vor gesundheitlichen Gefahren und Verletzungen zu schützen. Dies gilt für verschiedene Branchen, unter anderem bei der Fertigung in der Industrie oder der Logistik.
Welche Schutzausrüstung hilfreich ist, kommt auf den konkreten Arbeitsbereich des Angestellten an. Dennoch gibt es einige Gegenstände und Kleidungsstücke, die grundsätzlich Teil einer sinnvollen Schutzausrüstung sein können.
Dazu gehören unter anderem Handschuhe und ein Kopfschutz durch einen Helm. Schutzhandschuhe können zudem in der Gastronomie eine Bedeutung haben, vor allem dann, wenn zum Beispiel an einem Grill gearbeitet wird.
Auch ein Gehörschutz kann eine wichtige Rolle spielen, vor allem dann, wenn es im Arbeitsumfeld etwas lauter ist. Schuhe können ebenfalls davor schützen, dass ein Mitarbeiter eine Verletzung davonträgt. Für eine gute Schutzausrüstung kann durchaus eine gewisse Investition notwendig sein.
Allerdings ist diese im Vergleich zu einem Schaden für den Mitarbeiter sowie den potenziellen juristischen und finanziellen Konsequenzen bei Unfällen und Verletzungen vergleichsweise gering. Womöglich wird die entsprechende Ausrüstung durch den Franchise-Geber gestellt bzw. konkret vorgegeben. Solchen Bestimmungen sollte in jedem Fall Folge geleistet werden.
Einrichtung
Die Einrichtung des Arbeitsumfeldes ist nicht weniger relevant. Durch eine passende und durchdachte Gestaltung sowie die Nutzung hochqualitativer Arbeitsgeräte können Unfälle und Gefahren vermieden werden.
Ein Beispiel hierfür bietet die Gastronomie, die beim Thema Franchise eine durchaus wichtige Rolle spielt. In der DGUV Regel 100-003 mit dem Titel „Branche Küchenbetriebe“ gibt es einige Infos dazu, wie eine Küche durch die passende Einrichtung sicher gestaltet werden kann. Solche Branchenregeln fassen die geltenden Gesetze übersichtlich zusammen.
Dazu gehört unter anderem das Thema des Bewegungsfreiraumes. In der Küche sollte also ausreichend Platz bestehen, dass das Ausführen der Arbeiten keinerlei Gefahren birgt. Laut der Regel muss die Tiefe der Bewegungsfläche mindestens einen Meter betragen, in einigen Fällen sogar mehr.
Gerade durch die oftmals stressigen und schnellen Abläufe in gewerblichen Küchen bekommt diese Regelung eine besondere Bedeutung bei der Unfallverhütung. Wenn bei bestimmten Geräten Flüssigkeit auslaufen kann, so muss diese ablaufen können oder aufgefangen werden.
So soll eine Rutsch- und Sturzgefahr vermieden werden. Bei Druckgargeräten wiederum muss der Dampf auf eine sichere Weise abgeleitet werden. Zudem besteht die Pflicht zu einer regelmäßigen Überprüfung der korrekten Funktion dieser Arbeitswerkzeuge.
Schlussendlich kommt es auf Details an. So müssen die Roste bei einem Grill Griffe haben, um sie sicher einlegen und herausnehmen zu können. Strahlungsgrillgeräte wiederum sollten so aufgestellt werden, dass sie ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien haben. Zudem dürfen sich die Wasserquellen in der Küche nicht in direkter Nähe von Fritteusen oder Woks befinden.
Ausreichende Unterrichtung der Angestellten
Neben der Einrichtung des Arbeitsumfeldes und dem Stellen einer guten Schutzausrüstung müssen Franchise-Unternehmer regelmäßige Sicherheitsunterweisungen durchführen. Besondere Bedeutung haben diese bei Angestellten, die eine Tätigkeit in der Firma neu aufnehmen.
Häufigkeit und Dokumentation
Außerhalb dieser Erstunterweisung müssen entsprechende Meetings regelmäßig stattfinden:
- Für alle Festangestellten mindestens einmal im Jahr.
- Für Auszubildende in halbjährlichen Abständen.
Dabei wird das Wissen aufgefrischt und mögliche Fragen beantwortet. Wichtig dabei ist zudem, die Unterweisungen schriftlich zu dokumentieren und eine Unterschrift der Mitarbeiter einzufordern.
So kann der Unternehmer bei möglichen Kontrollen stets nachweisen, dass alles seine Richtigkeit hat und den Pflichten stets nachgekommen wurde. Womöglich wird das Vorlegen dieser Dokumentation gleichzeitig von dem entsprechenden Franchise-Geber verlangt.
Beispiele für verschiedene Branchen
Im Bereich Franchise gibt es einige Branchen, in welchen eine solche Sicherheitsunterweisung eine wichtige Bedeutung hat. Dazu gehört unter anderem die Gastronomie.
Nicht nur durch die richtige Einrichtung, sondern auch durch einen sichereren Umgang mit den Arbeitsgeräten können hier Unfälle vermieden werden. So schreibt die entsprechende DVUG-Branchenregel vor, dass Fritteusen und Woks nicht unbeaufsichtigt sein dürfen, sofern sie im entsprechenden Moment Speisen garen.
Zudem muss das Öl rechtzeitig ausgetauscht werden und darf den Maximalfüllstand nicht überschreiten. Alle Mitarbeiter sollten außerdem über den richtigen Umgang mit Induktionsherden aufgeklärt werden.
So sollten auf diesen keine Gegenstände zurückgelassen werden. Die entsprechenden Maßnahmen dienen vor allem der Vermeidung eines Brandes sowie dem Unterbinden von Verletzungen durch Hitze. Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Messern und verschiedenen Schneidemaschinen aufgeklärt werden.
Ähnliches gilt für Fitnessstudios, welche in einigen Fällen gleichermaßen als Franchise-Unternehmen betrieben werden. Hier müssen die Mitarbeiter ebenfalls über den richtigen Umgang mit den Geräten unterrichtet werden, um Unfälle zu vermeiden. Dies hilft gleichzeitig dem Schutz der Besucher bzw. Kunden, da diese vom Personal wiederum entsprechende Anweisungen bekommen.
An beiden Beispielen zeigt sich, wie wichtig die Regelmäßigkeit einer solchen Unterweisung ist. Womöglich kommen über einen gewissen Zeitraum neu entwickelte, innovative Geräte hinzu, die den Arbeitsalltag erleichtern und die Ergebnisse verbessern. Diese erfordern dann erneut eine Unterweisung im Bereich Sicherheit.
Verantwortlichkeiten für Arbeitssicherheit im Unternehmen
Nicht minder wichtig ist, dass durch den Franchise-Nehmer in seinem Unternehmen gewisse Zuständigkeiten für die Arbeitssicherheit geschaffen werden. Dieser Schritt ist ebenfalls gesetzlich verpflichtend. Zu den Posten und Verantwortlichkeiten, die vergeben werden sollten und in vielen Fällen müssen, zählen unter anderem:
- ein Betriebsarzt
- ein Sicherheitsbeauftragter
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Ersthelfer
Betriebsarzt
Jede Firma, die mindestens einen Angestellten hat, muss über einen Betriebsarzt verfügen. Diesen muss sie nicht zwangsläufig selbst einstellen. Jedoch muss sie den Behörden nachweisen können, dass eine entsprechende Versorgung gewährleistet ist.
Je größer die Firma ist, desto umfangreicher muss die Betreuung sein. Dabei kommt es unter anderem auf die Arbeitsstunden der Mitarbeiter an. Festgelegt werden die konkreten Notwendigkeiten von den Berufsgenossenschaften.
Zu den Aufgaben des Betriebsarztes zählt es unter anderem, die Firma bezüglich der Arbeitssicherheit zu beraten. Ein Betriebsarzt sollte im Bereich Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin geschult sein und zudem die Branche kennen, in der das entsprechende Franchise-Unternehmen tätig ist. Schlussendlich ist es natürlich wichtig, dass ein gewisses Vertrauensverhältnis zum Betriebsarzt besteht.
Ein Sicherheitsbeauftragter und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Des Weiteren muss ab einer Mitarbeiterzahl von 21 nach §22 des SGB VII ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Dieser muss entsprechenden Kompetenzen mitbringen und von den anderen zuständigen Personen stets den aktuellen Stand vermittelt bekommen. Der Posten wird als Ehrenamt ausgeübt.
Zudem muss es ab 21 Mitarbeitern eine Fachkraft für Arbeitssicherheit geben. Bei einem größeren Unternehmen kann es notwendig sein, mehrere solcher Fachkräfte zu benennen und ausbilden zu lassen. Ein entsprechender Lehrgang wird von einigen Akademien angeboten.
In Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt sind diese Fachkräfte für die Beratung der Firma in allen Fragen der Arbeitssicherheit zuständig. Zu den Aufgabengebieten gehört unter anderem das Erkennen und Analysieren von möglichen Gefahrenquellen für die Sicherheit und Gesundheit der Angestellten.
Daraufhin erstellt die Fachkraft einen Plan, der beinhaltet, wie sich die Probleme beheben lassen und setzt entsprechende Ziele. Die Einhaltung dieser Aspekte wird daraufhin überwacht. So gestalten die Fachkräfte eine stetige Verbesserung der Arbeitssicherheit.
Übrigens: Ab einer Unternehmensgröße von 21 Mitarbeitern muss ein Arbeitssicherheitsausschuss berufen werden. Hierzu gehören dann mehrere Mitglieder des Betriebsrates, der Betriebsarzt, der Sicherheitsbeauftragte, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und ein Vertreter des Unternehmens.
Der betrieblichen Ersthelfer
Zusätzlich muss der Betrieb Ersthelfer unter seinen Mitarbeitern haben, die einen entsprechenden Lehrgang durchlaufen. Diese Vorgaben finden sich im Arbeitsschutzgesetz. Wenn eine Firma zwei bis 20 Mitarbeiter hat, muss sie mindestens einen Ersthelfer stellen. Bei mehr als 20 Mitarbeitern müssen abseits des Verwaltungsbereiches (dort sind es 5 Prozent) 10 Prozent der Angestellten eine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben.
Der Ersthelfer ist dafür zuständig, bei medizinischen Problemen im Betrieb wie einem plötzlich auftretenden gesundheitlichen Zwischenfall oder einem Arbeitsunfall erste Hilfe zu leisten.
Entsprechende Maßnahmen wie das Stillen von Blutungen, die stabile Seitenlage oder verschiedene lebensrettende Aktivitäten werden im Rahmen des Erste-Hilfe-Kurses erlernt. Das richtige Absetzen eines Notrufes ist ebenfalls Bestandteil des Lehrgangs. Dieses Wissen müssen die betrieblichen Ersthelfer alle zwei Jahre auffrischen.
Einerseits ist dies gesetzlich vorgeschrieben, da die Gültigkeit entsprechend abläuft. Darüber hinaus ist es sicherlich für die Praxis sinnvoll, da das Gelernte in vielen Betrieben sicherlich nicht regelmäßig, sondern eher im Ausnahmefall angewendet wird.
Maßnahmen und Hilfsmittel für den Notfall
Neben der Verantwortlichkeit für einen Notfall, die bei den Ersthelfern liegt, gibt es weitere Vorkehrungen und Hilfsmittel, die ein Betrieb für den Notfall bereithalten muss. Dazu gehören:
- Flucht- und Rettungswege
- Feuerlöscher
- eine Erste-Hilfe-Ausrüstung
Vorkehrungen und Hilfsmittel
Fluchtwege beschreiben die Möglichkeiten, die ein Gebäude bietet, es im Brandfall oder bei anderen Zwischenfällen schnell zu verlassen. Hierbei spielen zudem die Notausgänge eine wichtige Rolle.
Je nach Anzahl der Mitarbeiter in einem Unternehmen müssen die Fluchtwege eine bestimmte Breite haben. Sie müssen zudem über einen Fluchtplan einsehbar sein. Rettungswege wiederum beschreiben die Zugänge, die die Feuerwehr und der Notarzt nutzen. Für sie gibt es ebenfalls gesetzliche Bestimmungen, die eingehalten werden müssen.
Auch Feuerlöscher müssen in einem Betrieb in ausreichender Zahl vorhanden sein. Als Faustregel gilt, dass pro Geschoss mindestens ein solches Hilfsmittel bereitgestellt werden muss. Dabei können je nach Branche weitere Details wichtig sein.
In der Gastronomie zum Beispiel müssen unter gewissen Bedingungen spezielle Fettbrandlöscher vorhanden sein, um Brände in Fritteusen zielführend bekämpfen zu können. Darüber hinaus muss der Betrieb Erste-Hilfe-Kästen bereithalten. Diese beinhalten unter anderem:
- verschiedene Arten von Verbänden
- Kompressen
- Einweghandschuhe
Die Kästen sind das wichtigste Hilfsmittel für die Ersthelfer im Betrieb. Es wird empfohlen, pro Etage einen solchen Kasten bereitzuhalten.
Mögliche Vorgaben des Franchise-Gebers
Je nach Branche und Firma besteht die Möglichkeit, dass vom Franchise-Geber bestimmte Vorgaben gemacht werden, welche konkreten Mittel für den Notfall bereitgehalten werden. Womöglich werden sogar Vorgaben zu dem Gebäude, welches der Nehmer mietet, gemacht.
Dies zeigt gleichzeitig, wie wichtig es für Franchise-Nehmer ist, von Beginn an einen Blick auf die Fragen der Arbeitssicherheit zu richten. So sollte bereits vor der Eröffnung ein umfangreiches und durchdachtes Konzept bestehen.
Fazit
Das Thema Arbeitssicherheit spielt für Franchise-Unternehmer wie für jeden anderen Gründer eine entscheidende Rolle. So müssen die gesetzlichen Regelungen sowie möglicherweise darüber hinaus Vorgaben des Franchise-Gebers eingehalten werden. Zu den wichtigen Aspekten zählen unter anderem eine ausreichende Schutzausrüstung, eine sinnvolle Einrichtung der Arbeitsstätte sowie die Verteilung von Zuständigkeiten. Zudem spielen Maßnahmen und Hilfsmittel für den Notfall eine Rolle. So kann der Franchise-Nehmer die Sicherheit seiner Mitarbeiter gewährleisten und sich gleichzeitig vor möglichen juristischen und wirtschaftlichen Konsequenzen von Nachlässigkeiten schützen.
Bildquellen:
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