Das neue Lieferkettengesetz kommt. Jetzt informieren & positionieren
Das neue Liferkettengesetz kommt mit großen Schritten. Jetzt informieren & positionieren
Ein Lieferkettengesetz soll Unternehmen verpflichten oder in Haftung nehmen, die im Ausland beschafften Vorleistungsgüter oder Fertigerzeugnisse in allen Phasen ihrer Lieferkette auf etwaige umweltschädigende oder gegen die Arbeitsbedingungen verstoßende Produktionsverfahren zurückzuverfolgen.
Das Lieferkettengesetz wurde am 3. März 2021 vom Bundeskabinett beschlossen
Zentrale Regelungen
1. Erstmals klare Anforderungen für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten
- Das schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.
2. Verantwortung für die gesamte Lieferkette
- Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich grundsätzlich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt.
- Die Anforderungen an die Unternehmen sind dabei abgestuft, insbesondere nach dem Einflussvermögen auf den Verursacher der Menschenrechtsverletzung sowie nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette.
- Bei klaren Hinweisen auf Verstöße müssen Unternehmen tätig werden.
3. Externe Überprüfung durch eine Behörde
- Mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überprüft eine etablierte Behörde die Einhaltung des Gesetzes.
- Sie kontrolliert die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach. Stellt sie Versäumnisse oder Verstöße fest, kann sie Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen.
4. Besserer Schutz der Menschenrechte
- Betroffene von Menschenrechtsverletzungen können ihre Rechte weiterhin vor deutschen Gerichten geltend machen und jetzt auch Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen.
Braucht Deutschland ein strengeres Lieferkettengesetz?
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Das neue Lieferkettengesetz: Sinnvoll oder nicht?
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