Zertifizierung
Englisch: certification
Die Zertifizierung ist der Abschluss des Aufbaus eines Managementsystems im Sinne der ISO-Normenreihe
Andere Definition:
Eine Zertifizierung ist das Verfahren bzw. das mögliche Ergebnis des Verfahrens, bei dem einem Unternehmen bestätigt wird, dass es über ein Qualitätsmanagement–System verfügt, das den DIN-EN-ISO–Normen 9000 – 9004 entspricht.
In diesem Bereich gelten zahlreiche Normen. So müssen Auditoren nach DIN ISO 10011, Teil 2 qualifiziert sein. Für die Zertifizierer gelten die DIN EN 45011 – 45013.
Tendenziell können Auditoren nur bestätigen, ob ein Unternehmen die Norm (minimal) erfüllt. Daher beginnt die Wirkung der Zertifizierung erst nach der Zertifizierung. Im jährlichen Nach-Audit haben dann die Auditoren die Möglichkeit zu prüfen, wie ernsthaft das System tatsächlich gelebt wird. Dies zeigt sich an fünf Elementen, die eine laufende Entwicklung bewirken. So werden die Führungselemente durch die Erkenntnisse aus Reviews weiterentwickelt. Weitere wichtige Kriterien sind: Pflege der Dokumentation (Organisation) und Verfahren, Korrekturmaßnahmen, Interne Audits und Schulung. Die übrigen 15 Elemente sind in der Regel in Wiederholungs- bzw. Erhaltungsaudits unproblematisch, wenn sie anfangs solide installiert wurden.
2002 wurde die DIN ISO 10011 zusammen mit anderen durch die DIN ISO 19011 ersetzt
Andere Definition:
Allgemein versteht man unter Zertifizierung die Überprüfung von gesamten Unternehmen, Betriebsabläufen oder Produkten auf die Erfüllung von bestimmten Kriterien hin. Die Zertifizierung wird meist durch ein Gütesiegel oder -zeichen bestätigt. Im Umweltbereich gibt es inzwischen zahlreiche solcher Zertifikate, z.B. RAL-Gütezeichen für Kompost, Zertifizierung gem. §52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zum Entsorgungsfachbetrieb u.ä.
Andere Definition:
Die Zertifizierung (der Konformität) ist eine Maßnahme durch einen unparteiischen Dritten, die aufzeigt,
dass angemessenes Vertrauen besteht,
dass ein ordnungsgemäß bezeichnetes Erzeugnis, Verfahren oder
eine ordnungsgemäß bezeichnete Dienstleistung
in Übereinstimmung mit einer bestimmten Norm oder einem bestimmten anderen normativen Dokument ist.
(EN 45011, EN 45012 und EN 45013).
Andere Definition:
Das Verfahren bzw. das Ergebnis des Verfahrens, bei dem einem Unternehmen bestätigt wird, dass es über ein Qualitätsmanagement-System verfügt, das den entsprechenden Normen entspricht.Als Zertifizierung bezeichnet man man die Bestätigung der Abläufe auf Normenkonformität durch eine unabhängige akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft.
Durch das dabei erlangte Zertifikat bestätigt die Organisation die Einhaltung der Normenvorgaben gegenüber Kunden, der Öffentlichkeit und den Mitarbeitern. Der Nachweis eines Zertifikates nach ISO 9001, ISO 14001 wird immer mehr Bedingung für ein Kunden-Lieferanten-Verhältnis in der internationalen Wirtschaft. Der Lieferant erlangt dadurch einen Vertrauensvorschuss in die Qualitätsfähigkeit (ISO 9001) und die Umweltleistung / Rechtskonformität (ISO 14001) seiner internen Abläufe.
Zertifizierungs-Audit Audit-Leiter in Zertifizierungs-Audits müssen die unter Auditor genannten Qualifikationen haben und berufen sein. Sie sollen neben den allgemeinen Qualifikationen auch wesentliche Teile der Branche, in der sie arbeiten, kennen. Co-Auditoren werden in der Regel in fachlicher Ergänzung zum Audit-Leiter bestimmt.Das Audit-Verfahren lässt sich in die folgenden Schritte gliedern:
1. Auswahl der Zertifizierungsstelle
2. Anmeldung bei der Zertifizierungsstelle
3. Fragebogen und Projektgespräch
4. Handbuchprüfung
5. Handbuchprüfbericht
6.Vor-Audit (nur bei Bedarf und nach Vereinbarung)
7. Zertifizierungs-Audit
8. Zertifizierung
Darunter ist die Zulassung einer eineindeutig identifizierbaren Einheit (mit Partnummer/Teilekennzeichnung)gemeint, die dokumentiert nachweisen kann, dass alle Anforderungen gemäß der Vorgaben erfüllt wurden.
Praktisch bedeutet dies, dass alle Ausgangs-Anforderungen/Requirements vorliegen, die feinere Detailierung/Umsetzung durch Rückverfolgbarkeit/Traceability vollständig geprüft/validiert und das korrekte Umsetzungsergebnis durch Verifikation (Tests) nachgewiesen wurde.
Die sich daraus ergebende Dokumentation stellt dann die QUALIFIKATION der entsprechenden Einheit dar.
Die Luftfahrtbehörde prüft die Qualifikationsdokumente gegegen die Zulassungspläne sowie die Qualifikationszusammenfassung und spricht, bei Korrektheit, die Zulassung aus.
Erst mit einer Zulassung darf die Einheit in den Luftverkehr gebracht werden.
Haufige Schreibfehler: Zertifizierug