Umsatzsteuervoranmeldung
Umsatzsteuervoranmeldung für Unternehmen
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf Konsumausgaben erhoben wird. Nahezu jede Dienstleistung und jedes Produkt wird in Deutschland nur unter Erhebung der Umsatzsteuer verkauft. Das Steueraufkommen liegt bei mehr als 30 %, sodass die Umsatzsteuer in Deutschland zu den wichtigsten Steuerarten gehört.

Die Statistik zeigt die Höhe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen der Unternehmen¹ in Deutschland nach Wirtschaftsbereichen im Jahr 2020 (in Millionen Euro). Im Jahr 2020 leisteten Unternehmen aus dem Bereich Information und Kommunikation Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in Höhe von rund 18,15 Milliarden Euro. Insgesamt erzielte der Staat aus den im Jahr 2020 abgeführten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Einnahmen in Höhe von rund 172,97 Milliarden Euro.
Unter dem Begriff Mehrwertsteuer werden Umsatzsteuer und Vorsteuer zusammengefasst, im Steuerrecht selbst wird die Bezeichnung Mehrwertsteuer aber nicht mehr genutzt. Auf Rechnungen hingegen erfolgt nach wie vor die Abkürzung MwSt.
Anmeldung der Umsatzsteuer durch Unternehmen
Steuerpflichtige Unternehmen sind verpflichtet, eine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung vorzunehmen und damit die eingenommene USt. anzumelden und an das Finanzamt abzuführen. Sobald ein Unternehmen selbstständig Umsätze erzielt, muss es Umsatzsteuern bezahlen. Nach § 18 des UstG. sind Unternehmer verpflichtet, die Umsatzsteuer-Voranmeldung durchzuführen.
Diese Voranmeldung dient dazu, die Umsatzsteuerlast für Unternehmen zu senken. Monatlich oder quartalsweise werden dem Finanzamt die eingenommenen Umsatzsteuern mitgeteilt. Anschließend bucht das Finanzamt diese vom Konto ab oder es folgt eine manuelle Überweisung. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss selbstständig vom Unternehmer eingereicht werden.
Umsatzsteuer-Voranmeldezeitraum
Das Finanzamt legt fest, in welchen Abständen der Unternehmer Umsatzsteuern bezahlen muss. Bemessungsgrundlage ist hier die Zahllast des Vorjahres. Wenn die Zahllast weniger als 1001 Euro betrug, muss keine Voranmeldung durchgeführt werden.
Monatliche Voranmeldung der Umsatzsteuer
Jedes Jahr gibt es zahlreiche Neugründungen in Deutschland, für die eine besondere Regelung gilt. Im Gründungsjahr sowie im zweiten Jahr nach der Gründung müssen monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen durchgeführt werden. Das trifft auch zu, wenn im Vorjahr eine Umsatzsteuerzahllast von über 7.500 Euro zu verzeichnen war. Als Frist gilt der 10. eines jeden Monats. Beispiel: Die Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung im Januar ist der 10. Februar des gleichen Jahres.
Quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung
Wenn die Umsatzsteuerzahllast unter 7.500 Euro, aber über 1.001 Euro im Vorjahr lag, ist die Umsatzsteuervoranmeldung im Quartal durchzuführen. Für das erste Quartal Januar bis März muss die Voranmeldung bis 10. April erfolgt sein.
Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung
Die Fristen sind klar bemessen, eine Überschreitung kann Folgekosten und Säumniszuschläge zur Folge haben. Die Fristen für ein Kalenderjahr sind dabei wie folgt berechnet.
- Umsatzsteuer für Januar – Fristabgabe am 10. Februar
- Umsatzsteuer für Februar – Fristabgabe am 10. März
- Umsatzsteuer für März – Fristabgabe am 10. April
- Umsatzsteuer für April – Fristabgabe am 10. Mai
- Umsatzsteuer für Mai – Fristabgabe am 10. Juni
- Umsatzsteuer für Juni – Fristabgabe am 10. Juli
- Umsatzsteuer für Juli – Fristabgabe am 10. August
- Umsatzsteuer für August – Fristabgabe am 10. September
- Umsatzsteuer für September – Fristabgabe am 10. Oktober
- Umsatzsteuer für Oktober – Fristabgabe am 10. November
- Umsatzsteuer für November – Fristabgabe am 10. Dezember
- Umsatzsteuer für Dezember – Fristabgabe am 10. Januar
Ausnahme: Sofern der 10. eines Monats auf einen Feiertag oder Sonntag fällt, ist die Umsatzsteuervoranmeldung erst am kommenden Werktag fällig.
Die Dauerfristverlängerung
Eine der Dienstleistungen des Finanzamts ist das Angebot der Dauerfristverlängerung. Sollte die 10-tägige Frist zur Meldung zu wenig sein, kann auf Antrag beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung gewährt werden. Die Fristen für den Antrag sind klar geregelt. Unternehmen, die monatlich Umsatzsteuer abführen, müssen den Antrag bis zum 10. des Monats gestellt haben. Unternehmen, die ihre Umsatzsteuer vierteljährlich abführen, müssen den Antrag bis zum 10. April stellen.
Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung über das Elster Portal
Die Umsatzsteuervoranmeldung kann seit 2006 ausschließlich über das ELSTER- Steuerportal durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Akzeptanz eines Papierformulars gestellt werden.
Um Zugriff zum Elster-Portal zu haben, muss ein Login beantragt werden. Dies dauert einige Tage, da die Zugangsdaten per Post übermittelt werden. Wer also seine Frist am 10. Februar einhalten muss, sollte nicht erst Anfang Februar den Zugang zu seinem Elster-Account beantragen. Idealerweise besteht der Account schon, wenn die erste Voranmeldung fällig wird.
Der eigene Account dient dann dazu, die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch einzureichen. Die Umsatzsteuer wird dann entweder abgebucht oder per Überweisung an das Finanzamt gezahlt.
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