Reparatur


8402, 1995-08 , Ziffer 4.18 versteht unter dem Begriff Reparatur jede an einem fehlerhaften Produkt mit dem Ziel auszuführende Maßnahme, um sicherzustellen, dass dieses die Forderungen für den beabsichtigten Gebrauch erfüllen wird, obwohl es die ursprünglich festgelegten Forderungen möglicherweise nicht erfüllt. Reparatur ist also eine der Arten der Behandlung eines fehlerhaften Produkts.

Dabei umfasst der Begriff Reparatur auch Abhilfemaßnahmen zur Wiederherstellung eines früher fehlerfreien, nun aber fehlerhaften Produkts für den Gebrauch z. B. als Bestandteil einer Instandhaltung.

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