Kameralistik


Die Kameralistik bezeichnet das Verfahren der in der deutschen öffentlichen Verwaltung praktizierten kameralen Buchhaltung. Sie erfasst nur den Geldverbrauch und im Gegensatz zur Doppik nicht den Werteverzehr. In der Form der Erweiterten Kameralistik kann allerdings auch der Werteverzehr abgebildet werden.

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