Erlangung


“zur Erlangung” ist gleichbedeutend mit “zum Erlangen”. Es beschreibt das Erhalten eines Ergebnisses aufgrund von eigenen Aktionen.
Man erlangt einen akademischen Grad (aufgrund des erfolgreichen Studiums). Man erlangt eine Zertifizierung (aufgrund eines erfolgreichen Audits).
Jedoch erlangt man keinen Brotaufstrich im Supermarkt und keinen Haarschnitt bei Friseur. Den bekommt man.

—> Siehe auch:
“Erlangung” findet sich im NACE Code “80.30”
  Hochschulen und hochschulverwandte Lehranstalten
   Postsekundarunterricht, der nicht zur Erlangung eines akademischen Grades oder gleichwertig …

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