Es ist wichtig, dass die Aufbewahrungsdauer von Qualitätsaufzeichnungen genau festgelegt und dokumentiert wird. Wo es vertraglich vereinbart ist, muss sichergestellt werden, dass die Qualitätsaufzeichnungen den Kunden oder seinen Beauftragten für eine fest vereinbarte Zeitdauer zugänglich gemacht werden kann.(DIN EN ISO 9001, 1994-08 , Ziffer 4.16, Abs. 3, Satz 2 und 3)
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28. Januar 2015 in « Zurück zum Lexikon
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