Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
Aufzeichnungen, in denen für Betriebsbereiche oder Anlagen, die den erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung unterliegen, das Vorgehen im Falle eines Störfalls geplant ist, z.B. zuständige Personen, Maßnahmen und Vorkehrungen zur Kontrolle und Bewältigung von Betriebsstörungen und zur Begrenzung von Risiken, Vorkehrungen zur Warnung und Information der zuständigen Behörden und zur Schulung des Personals.