Abnahmeprüfzeugnis EN 10204
Abnahmeprüfzeugnis EN 10204
Das Abnahmeprüfzeugnis nach EN 10204 ist ein Dokument, das die Konformität von Materialien oder Produkten mit den angegebenen Anforderungen bestätigt. Die Norm EN 10204 legt die Anforderungen an die Inhalte, den Umfang und die Form von Abnahmeprüfzeugnissen fest.
Es gibt vier Arten von Abnahmeprüfzeugnissen nach EN 10204:
Abnahmeprüfzeugnis 2.1: Ein einfaches Zeugnis, das die Übereinstimmung des gelieferten Materials mit den Bestellvorgaben bestätigt.
Abnahmeprüfzeugnis 2.2: Ein Zeugnis, das die chemische Zusammensetzung und die mechanischen Eigenschaften des Materials bestätigt. Es wird von einem unabhängigen Prüflabor ausgestellt.
Abnahmeprüfzeugnis 3.1: Ein Zeugnis, das die Ergebnisse umfassender Tests und Prüfungen des Materials bestätigt. Es wird von einem unabhängigen Prüflabor ausgestellt.
Abnahmeprüfzeugnis 3.2: Ein Zeugnis, das die Ergebnisse umfassender Tests und Prüfungen des Materials bestätigt und zusätzlich eine Bestätigung der Herstellungsbedingungen und der Qualifikation des Herstellers enthält. Es wird von einem unabhängigen Prüflabor ausgestellt und vom Hersteller des Materials bestätigt.
Das Abnahmeprüfzeugnis nach EN 10204 ist ein wichtiges Dokument für die Qualitätssicherung in der Industrie. Es bietet Kunden und Anwendern die Sicherheit, dass das gelieferte Material den erforderlichen Standards entspricht.
Die Europäische Norm EN 10204 legt in ihrer Ausgabe von 2004 wie ihre Vorgängernorm EN 10204:1995 die verschiedenen Arten von Prüfbescheinigungen fest, die dem Besteller in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen bei der Bestellung für die Lieferung metallischer Erzeugnisse zur Verfügung gestellt werden können.
Im Januar 2005 wurde die deutsche Übernahme der Norm als DIN EN 10204, Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbescheinigungen (2004), veröffentlicht.
Historie
Im Vergleich zu der Vorgängernorm entfallen das Werksprüfzeugnis 2.3 sowie bei den Abnahmeprüfzeugnissen 3.1 die Versionen A und C vollständig. Die Abnahme durch den bisherigen amtlichen Abnehmer (früher 3.1 A) bzw. die freie Abnahme durch einen vom Besteller bestellten Sachverständigen (früher 3.1 C) kann über das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 abgedeckt werden. Das jetzige Abnahmeprüfzeugnis 3.1 entspricht dem vorherigen Abnahmeprüfzeugnis 3.1 B. Damit müssen Prüfbescheinigungen durch den Hersteller oder durch den Hersteller und den unabhängigen Abnahmebeauftragten bestätigt werden. Händler dürfen nur Originale oder Kopien der Prüfbescheinigungen ohne Veränderung des Zustandes – abgesehen von Anpassungen der Mengenangaben – weitergeben. Bei Kopien muss ein Verfahren zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit angewendet werden.
Arten von Prüfbescheinigungen
# | Art der Prüfbescheinigung | Inhalt der Bescheinigung | Bestätigung der Bescheinigung durch |
---|---|---|---|
2.1 | Werksbescheinigung | Bestätigung der Übereinstimmung mit dessen Bestellung | den Hersteller |
2.2 | Werkszeugnis | Bestätigung der Übereinstimmung mit dessen Bestellung unter Angabe von Ergebnissen nichtspezifischer Prüfung | den Hersteller |
3.1 | Abnahmeprüfzeugnis 3.1 | Bestätigung der Übereinstimmung mit der Bestellung unter Angabe von Ergebnissen spezifischer Prüfung | den von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers |
3.2 | Abnahmeprüfzeugnis 3.2 | Bestätigung der Übereinstimmung mit der Bestellung unter Angabe von Ergebnissen spezifischer Prüfung | den von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers und den vom Besteller beauftragten Abnahmebeauftragten oder den in den amtlichen Vorschriften genannten Abnahmebeauftragten |
Anwendung
Benennung
Prüfbescheinigungen zu Aufträgen sollten bei der Anforderung klar benannt werden, z. B.:
- Werkszeugnis 2.2 nach EN 10204:2004
- Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204:2004
Die DIN EN 10204 erfordert die Beachtung zahlreicher mitgeltender Normen und ist immer im Kontext der Bestellvorschriften für metallische Erzeugnisse zu sehen.
Elektronische Übermittlung
EN 10204:2004 lässt explizit die Aufbewahrung und Weitergabe von Prüfbescheinigungen auf elektronischem Weg unter komplettem Verzicht auf den Postweg zu. Dies ermöglicht eine schnellere Zusendung von Prüfbescheinigungen sowie eine Erleichterung der elektronischen Archivierung.
Weblinks
Literatur – EN 10204
Sicherheit durch Prüfbescheinigungen: Prüfbescheinigungsarten nach DIN EN 10204 sowie deren Inhalt nach DIN EN 10168
Tests und Prüfungen sind in vielen Bereichen der Industrie wie Metallgewerbe, Kunststoffindustrie, Elektroindustrie notwendig, um die Einhaltung von Anforderungen und Werten zu kontrollieren und zu gewährleisten. Der Nachweis von Prüfungen gehört zu den Mitteln, mit deren Hilfe Standards gesichert werden. Prüfbescheinigungen sorgen somit in direkter Weise für mehr Sicherheit. Das vorliegende Buch gibt einen umfassenden Überblick über das Thema. Zentraler Gegenstand sind die relevanten Normen in ihren aktuellen Fassungen; das Buch geht allerdings darüber hinaus auf weitere Aspekte ausführlich ein, wie Themen der Konformitätserklärungen nach DIN EN ISO/IEC 17050, EG-Richtlinien, EG-Maschinenrichtlinie (MRL) und Druckgeräterichtlinie (DGRL). Damit handelt es sich um ein Standardwerk, das zum Nachschlagen ebenso geeignet ist wie zum Lernen.
- Folgende Themen sind in ‘Sicherheit durch Prüfbescheinigungen’ vertreten:
- Prüfbescheinigungsarten im Überblick
- Prüfbescheinigungen aus Sicht des Herstellers
- rechtliche Aspekte von Prüfbescheinigungen
- Prüfbescheinigungen online in elektronischer Form
In diesem Buch finden sich auch Ausführungen zu Prüfbescheinigungen mit Bezug auf nicht metallische Werkstoffe. Die überaus wichtige Norm DIN EN 10168 ‘Stahlerzeugnisse – Prüfbescheinigungen – Liste und Beschreibung der Angaben’ ist im Volltext enthalten.
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