1st-Party-Audit
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1st-Party-Audit
1st-Party-Audit
Mit dem Begriff 1st-Party-Audit sind intern durchgeführte bzw. durchzuführende Audits gemeint. Diese werden in der Regel von ausgebildeten internen Auditoren durchgeführt. Für die Qualifikation der internen Auditoren reichen häufig entsprechende Besuche von Lehrgängen zum internen Auditor aus. Entsprechende Normenkenntnisse und ein paar übergeordnete Normen, deren Zusammenhänge und Grundlagenwissen zu den gängigsten Qualitätsmethoden werden hier verlangt.
1st-Party-Audit – Definition
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