Externer behördlicher Datenschutzbeauftragter
Externer behördlicher Datenschutzbeauftragter
Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist für Behörden und öffentliche Stellen gemäß Art. 37 DS-GVO, § 5 BDSG immer verpflichtend.
Zusätzlich gelten für diese auch die Datenschutzgesetze der jeweiligen Bundesländer, die teilweise ergänzende Regelungen festlegen.
Die Benennung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten ist sowohl intern als auch extern möglich.
Unsere Benennung als externe Datenschutzbeauftragte ist für Sie allerdings mit erheblichen Vorteilen verbunden:
- Unsere notwendige Fachkenntnis ist durch stetige Fort- und Weiterbildungen gewährleistet, deren Kosten nicht Sie treffen.
- Wir arbeiten als Team, so dass für Sie stets ein qualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung steht.
- Die entstehenden laufenden Kosten sind in einem Dienstvertrag vertraglich festgelegt und somit kalkulierbar.
- Sämtliche Aktivitäten und Dokumentationen werden in einer webbasierten Datenschutzmanagementsoftware abgebildet.
- Wir sind für Sie im Notfall auch 24/7 außerhalb der üblichen Büroöffnungszeiten erreichbar.
Die verpflichtenden Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus Artikel 39 DSGVO sowie § 5 BDSG:
- Unterrichtung und Beratung der öffentlichen Stelle und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten.
- Überwachung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG sowie weitere Rechtsvorschriften) sowie der unternehmenseigenen Datenschutzbestimmungen inkl. Zuweisung von Zuständigkeiten, Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern.
- Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß § 67 BDSG.
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Zuständigkeit für die vorherige Konsultation datenschutzrechtlicher Fragen an die Aufsichtsbehörde.
- Ansprechpartner für betroffene Personen und Mitarbeiter zu allen mit der Verarbeitung ihrer Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte zusammenhängenden Vorgänge.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Einführung und Etablierung neuer Hard- und Software und datenschutzrelevanter Prozesse, bei Melde- und Benachrichtigungspflichten in Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen sowie der Erfüllung der Betroffenenrechte.
Beim Führen des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten begleiten wir Sie anhand unserer Datenschutzmanagementsoftware.
Ihren Internetauftritt überprüfen wir auf Datenschutzkonformität und empfehlen Ihnen entsprechende Maßnahmen.
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