Nachricht von WenigerIstMehr? am 30. Januar 2007:
Hallo zusammen,
ich bin grad mit meinen Kollegen an einem toten Punkt in Sachen Normauslegung gelangt. Darum folgende Frage:
Wenn Punkte, wie die Lenkung von Dokumenten oder Aufzeichnungen im Handbuch beschrieben sind, reicht dass schon aus? Meiner Meinung nach ja. Es wird schließlich nicht eine Verfahrensanweisung verlangt, sondern DAS es beschrieben st. Nicht WO.
Meine Kollegen wollen nun auch noch eine Va für Dokumentenlenkung und Erstellung.
Wie ist eure Meinung? Wer hat hier recht?