Re: DIN EN 10204 /3.1/2.2
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Nachricht von Rolf Egelhof am 05. November 2008:
Im Bezug auf: Re: DIN EN 10204 /3.1/2.2 kommentiert von Lida Dong am 28. Juli 2006:
: : Guten Tag,Frank, : ich bin's Lida Dong,Mangerin WASI CN ( ein Unternehmen der Adolf Wuerth Gruppe in China).
: Ich moechte gerne von Ihnen infomieren,was fuer Unterschied zwischen 2.1\2.2\3.1 Certificate haben ?? Die sind ja gleich unter DIN EN 10204, was kostet so ein certificate ?
: Bitte um Ihre Infos
: vielen Dank aus China Tianjin ~_~
Mit Datum Januar 2005 wurde die deutsche Version der Norm EN 10204, Metallische Erzeugnisse – Artenvon Prüfbescheinigungen, veröffentlicht. Diese legt wie ihre Vorgänger-Norm DIN EN 10204 (1995) die verschiedenen Arten von Prüfbescheinigungen fest, die dem Besteller in Übereinstimmung mit denVereinbarungen bei der Bestellung für die Lieferung von metallischen Erzeugnissen wie z.B. Stahl-Grobblech / Quartoblech zur Verfügung gestellt werden können. Nach dieser Norm kommen nur noch die folgenden Arten von Prüfbescheinigungen in Frage: Arten der PrüfbescheinigungInhalt der BescheinigungBestätigung der Bescheinigung durch2.1 Werksbescheinigung Bestätigung der Übereinstimmung mit der Bestellung den Hersteller 2.2 Werkszeugnis Bestätigung der Übereinstimmung mit der Bestellung unter Angabe von Ergebnissen nichtspezifischer Prüfung den Hersteller 3.1 Abnahmeprüfzeugnis 3.1 den von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauf-tragten des Herstellers 3.2 Abnahmeprüfzeugnis 3.2 Bestätigung der Übereinstimmung mit der Bestellung unter Angabe von Ergebnissen spezifischer Prüfung den von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauf-tragten des Herstellers und den vom Besteller beauftragten Abnahmebeauftragten oder den in den amtlichen Vorschriften genannten Abnahmebeauftragten Nach Absprache mit dem Lieferwerk kann zusätzlich ein Analysenzeugnis 2.2 mit Angabe der Schmelzenanalyse erstellt werden. Im Vergleich zu der Vorgängernorm entfallen damit -das Werksprüfzeugnis 2.3 sowie -bei den Abnahmeprüfzeugnissen 3.1 die Versionen A und C vollständig. -------------------------------------------------------------------------------- Page 2 WAV, Technikerkreis GrobblechNeuausgabe EN 10204:2004-10Seite 2 von 2 Arten von Prüfbescheinigungen nachDIN EN 10204:2005-01Die Abnahme durch den bisherigen amtlichen Abnehmer (früher 3.1.A) bzw. die freie Abnahme durch einen vom Besteller beauftragten Sachverständigen (früher 3.1.C) wird über das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 abgedeckt. Das jetzige Abnahmeprüfzeugnis 3.1 entspricht dem früheren Abnahmeprüfzeugnis 3.1.B Damit müssen Prüfbescheinigungen durch den Hersteller oder durch den Hersteller und den unabhängigen Abnahmebeauftragten bestätigt werden. Händler dürfen nur Originale oder Kopien der Prüfbescheinigungen ohne Veränderung des Zustandes – abgesehen von Anpassungen der Mengenangaben – weitergeben. Bei Kopien muss ein Verfahren zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit angewendet werden. Für eine – nicht definierte – Übergangszeit ist davon auszugehen, dass sowohl die alte als auch die neue Ausgabe der DIN EN 10204 nebeneinander bestehen dürften. Im Regelfall dürfte allerdings bei neuen Aufträgen die Ausgabe 2005 angewandt werden, es sei denn andere Regelwerke wie z.B. die DIN 18800-7 im Stahlbau oder BN 918002 mit ZTV-ING gehen noch von der alten Ausgabe aus. Elektronische Übermittlung Die DIN EN 10204 (2005) lässt ausdrücklich die Aufbewahrung und Übermittlung von Prüfbescheinigungen auf elektronischem Weg unter komplettem Verzicht auf den Postweg zu. Dies ermöglicht eine schnellere Zusendung von Prüfbescheinigungen sowie eine Erleichterung der elektronischen Archivierung. Ob und für welche Bescheinigungen dies im Einzelfall möglich ist, ist mit dem jeweiligen Lieferwerk zu klären.
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