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Messmittelfähigkeit einseitig begrenzt


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Nachricht von Sambal am 18. Dezember 2006:

Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Prüfstand für den ich die Messmittelfähigkeit nachweisen muss. Dieser Prüfstand prüft die Leckage, also Dichtheit von Ventilen --> d.h. ich habe ein einseitig begrenztes Merkmal. Ich habe ein Normal mit dem ich die Prüfung nach Ford 1 durchfähren möchte mit einer Leckage von o,ooo1 mbar*L/s. Die vom Kunden des später zu prüfenden Produktes gegebene Toleranz ist 0,0028 mbar*L/s. Meine Frage ist, liege ich richtig wenn ich zur Prüfung der Missmittelfähigkeit als Sollwert den Wert 0,0001 des Normals angebe und als Toleranz 0,0028 eingebe?

Gruß

Sambal


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