Re: Größt mögliche Abwendung von Kosten gegenüber dem Lieferanten
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Nachricht von Michael am 15. Dezember 2006:
Im Bezug auf: Größt mögliche Abwendung von Kosten gegenüber dem Lieferanten kommentiert von Sebastian am 14. Dezember 2006:
: Hallo zusammen, : im Moment bin ich dabei mich etwas mit Produkthaftung zu beschäftigen.
: Um folgendes geht es: : Zum Einen ist der Verkäufer verpflichtet alles zu tun, um die Auslieferung fehlerhafter Produkte zu verhindern. Zum Anderen ist der Käufer verpflichtet, eine Wareneingangskontrolle durchzuführen.
: Ich suche nun allerdings die Stelle in den Gesetzen, wo es darum geht, was der Käufer zu tun hat, wenn er das gekaufte Produkt bereits weiterverarbeitet hat und während der Produktion fehler im Produkt feststellt. Zum Beispiel Abwendung von großen Kosten für den Verkäufer, durch geeignete Maßnahmen. : Aber wo steht das im HGB bzw. BGB? : Kann man darüber auch etwas in Normen finden??
: Vielen Dank schon im Voraus
: Gruß : Sebastian
Halo Sebastian! Die Informationen kriegst Du besser von einen Anwalt. Eure Fa. wird wohl jemanden für solche Informationen haben. Evtl. noch ein Industrieverband oder sogar die IHK. Gruß Michael
Kommentare:
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