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Größt mögliche Abwendung von Kosten gegenüber dem Lieferanten


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Nachricht von Sebastian am 14. Dezember 2006:

Hallo zusammen,

im Moment bin ich dabei mich etwas mit Produkthaftung zu beschäftigen.

Um folgendes geht es:
Zum Einen ist der Verkäufer verpflichtet alles zu tun, um die Auslieferung fehlerhafter Produkte zu verhindern. Zum Anderen ist der Käufer verpflichtet, eine Wareneingangskontrolle durchzuführen.

Ich suche nun allerdings die Stelle in den Gesetzen, wo es darum geht, was der Käufer zu tun hat, wenn er das gekaufte Produkt bereits weiterverarbeitet hat und während der Produktion fehler im Produkt feststellt. Zum Beispiel Abwendung von großen Kosten für den Verkäufer, durch geeignete Maßnahmen.
Aber wo steht das im HGB bzw. BGB?
Kann man darüber auch etwas in Normen finden??

Vielen Dank schon im Voraus

Gruß
Sebastian


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