Re: Übernahme der ZertifizierungNachricht von Vivian am 28. September 2006: Im Bezug auf: Re: Übernahme der Zertifizierung kommentiert von Systemmanager am 27. September 2006: Oh oh oh Systemmanager, mir sträuben sich die Nackenhaare!!!! Was verstehst du unter rechtverbindlich????? "Die System-Zertifizierung muss jenes Unternehmen haben, welches die Produkte rechtsverbindlich an den Kunden liefert." Einen rechtsverbindlichen Vertrag schließe ich immer immer immer nach den Gesetzen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches. Dem Gesetz und einem Richter, der im Streitfall über die Wirksamkeit eines Vertrages entscheiden muss, ist die Zertifizierung völlig wurscht. Vor allem Geschäftspartner genießen weit höhere Freiheiten beim Vertragsschluss und den vertraglichen Vereinbarunen nach HGB als Unternehmen die mit einer Privatperson einen Vertrag schließen. Das wichtigste zwischen Partnern sind die vertraglichen Regelungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Schöne Grüße Vivian
| |||||||||||||