Re: Zertifizierung einer Beteiligung, wenn die Mutterfirma schon zertifiziert ist
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Nachricht von Paul am 22. September 2006:
Im Bezug auf: Re: Zertifizierung einer Beteiligung, wenn die Mutterfirma schon zertifiziert ist kommentiert von Systemmanager am 21. September 2006:
Hallo, wir stehen vor einer ähnlichen Aufgabenstellung. Du erwähntest, dass es bei der TS anders aussieht. Wir (Firma A) ist nach der TS zertifiziert Standort ist Deutschland. Firma B ist im Ausland und nicht zertifiziert. Welche Punkte müssen hier beachtet werden? Für eine kurze Info währe ich dankbar. Gruß Paul : Hallo Harmut! : : Saubere Vorgehensweise zur Integration beider Systeme:
: Firma A ist eine GmbH (oder auch eine andere Form) : Firma B ist eine GmbH und im Bestitz der Fa. A (Tochter) : A ist nach 9001 zertifiziert und hat zentrale Funktionen (für beide Firmen) wie
: Geschäftsleitung : Controlling : Q- Management : Personalwesen/ Schulung : ggf. auch Vertrieb, Beschaffung und Entwicklung
: Es gibt ein gemeinsames Managementreview, ggf. mit zwei Anhängen (A und B) : - eine gemeinsame Auditplanung/ Bericht : - ein gemeinsames Personalmanagement/ Weiterbildungs- Management : - Gemeinsames Controlling (auch wenn zwei Bilanzen gelegt werden)
: Bei dieser Vorgehensweise kann B in das Managementsystem von A integriert werden. Durch die gemeinsamen Aktivitäten können je nach Zertifizierungsgesellschaft bis zu 30% an Kosten eingespart werden. : Es gibt ein Zertifikat, wo beide Standorte eingetragen werden.
: 2 Möglichkeit mit zwei unabhängigen Managementsystemen:
: A ist nach 9001 zertifiziert und B soll unabhängig davon ebenfalls nach 9001 zertifiziert werden. : Eigenes Management und alle Funktionen. : In diesem Fall sind keine Ausschlüsse neben der Designlenkung möglich.
: 3 Möglichkeit mit Konzernschema
: A ist nach 9001 zertifiziert und B soll ein eigenständiges Standort-Zertifikat nach 9001 erhalten (Konzernschema): : Eigenes Management. : Es ist mit deutlichen Kostenreduzierungen zu rechnen (bis zu 30%), jedoch müssen für alle zentralen Funktionen Schnittstellenregelungen geschaffen werden.
: Achtung: : Die Angaben können je nach Zertifizierungsgesellschaft abweichen und gelten in diesem Fall nur für Zertoifizierungsprojekte nach ISO 9001.
: Ich möchte besonders darauf hinweisen, dass diese Vorgehensweise bei der TS 16949 (Automobil-Industrie) nicht geht! Da gelten andere Regelungen
: Systemmanager :-)
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