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Rechtliche Stellung der Arbeitsanweisung


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Nachricht von Christine Baus am 01. August 2006:

Hallo in die Runde!
Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen Arbeitsanweisung und Verfahrensanweisung? Ist das Vorhalten einer Arbeitsanweisung für eine bestimmte Tätigkeit gleichbedeutend mit dem "Ausschalten des Gehirns" des Mitarbeiters - d.h., wenn alle Punkte einer AA stur befolgt werden, dann ist der Mitarbeiter vollkommen aus dem Schneider? Wie wird das vor Gericht gesehen, wenn es denn zu einem Schadensfall kommt?
Ich wäre über jeden Hinweis zu Euren Erfahrungen dankbar.
Grüße
Christine Baus


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