Nachricht von Martin am 26. Januar 2005:
Wir sind ein Fertiger und liefern auf Verlangen unserer Kunden Material-Abnahmeprüfzeugnisse 3.1B, die wir wiederum von unserem Stahllieferanten erhalten.
Bekanntlich muss ein Material-Abnahmeprüfzeugnisse 3.1B zu der verarbeiteten Material-Charge zugeordnet werden. Die Zuordnung ist jedoch nicht immer einfach und es können aus verschiedensten Gründen Verwechslungen auftreten.
Hat jemand Erfahrung, welche Folgen solche nicht mit der Material-Charge übereinstimmende Material-Abnahmeprüfzeugnisse 3.1B haben.