Nachricht von Tobias am 19. Januar 2005:
Hallo,
ich habe vom TÜV ein Zusatzschreiben zur Anmeldung Qualitätsbeauftragter/TÜV erhalten. In diesem Schreiben gibt es einen Absatz "Voraussetzungen zur Zertifizierung", in welchem es heißt, dass man eine 1-jährige qualitätsbezogene Tätigkeit in Vollzeit nachweisen muß. Meine Frage ist nun, ob es hierfür bestimmte Vorschriften der Tätigkeitsfelder gibt bzw. ob sich dieses mehr an Arbeiten im Prozess richtet oder ob eine Tätigkeit im Produkt genauso gilt? Oder gibt es kann mir jemand eine Aufstellung genau dieser Art von "Ausbildung" gibt (Pflichtplan)?
Vielen Dank für jede Antwort, es eilt.