Nachricht von Sandra am 01. November 2005:
Guten Tag,
habe zu obiger Norm folgende Frage: lt. DIN EN 10204 zu Abnahmeprüfzeugnis 3.1. heißt es "der von der Fertigungsabteilung unabhängige Abnahmebeauftragte des Herstellers bestätigt auf der Grundlage spezifischer Prüfungen die Prüfergebnisse". Da ja die spezifischen Prüfungen hier nicht genauer genannt sind, ist es auch ausreichend, die Werte eines Produktes rechnerisch zu ermitteln ohne das Produkt selbst im Labor untersucht zu haben? (Grundlage der Warenlieferung ist eine feststehende Spezifikation). Erfüllt man damit bereits die Anforderungen, um ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1. zu erstellen?
Würde mich sehr freuen, wenn mir hier geholfen werden könnte.
Vielen Dank.
Sandra