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Re: Werkprüfzeugnisse nach DIN EN 10204-3.1


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Nachricht von Frank Hergt am 08. Juli 2005:

Im Bezug auf: Werkprüfzeugnisse nach DIN EN 10204-3.1 kommentiert von Sandra am 07. Juli 2005:

Hallo Sandra!

Ja, Du mußt prüfen. Vivian könnte jetzt die rechtliche Grundlage liefern, (müßte § 377 HGB sein). Ich weiß nur, daß ansonsten der Lieferant bei einer späteren Reklamation den Einwand der verspäteten Mängelrüge erheben könnte. Du kannst das über eine Qualitätssicherungsvereinbarung ausschließen. Aber auch dazu gibt es widersprüchliche Gerichturteile. Wichtig ist, denke ich, daß der Lieferant nicht unangemessen geknebelt wird.
Was und wieviel Du genau prüfst, ist Deiner fachlichen Abwägung überlassen. Bisherige Erfahrung mit der Warengruppe und dem speziellen Lieferanten sollte dabei einfließen. Wenn Du bei dauerhaft guter Qualitätslage die Prüfungen reduzierst, so ist das üblich und geht in Ordnung.

Schöne Grüße

Frank



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