Re: Geschäftsführer versus QMB


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Nachricht von Daniel am 28. September 2004:

Im Bezug auf: Re: Geschäftsführer versus QMB kommentiert von Thorsten am 28. September 2004:

Die Norm sagt:

"Die oberste Leitung muss ein Leitungsmitglied benennen,"

GF = Leitungsmitglied -> ok

"das, unabhängig von anderen Verantwortungen, die Verantwortung und Befugnis hat, die Folgendes einschließen:"

Egal, was diese Person tut, hat sie auch die Verantwortung und Befugnis, folgendes zu tun?


"a) sicherzustellen, dass die für das Qualitätsmanagementsystem erforderlichen Prozesse eingeführt, verwirklicht und aufrechterhalten werden,"

GF -> kann er

"b) der obersten Leitung über die Leistung des Qualitätsmanagementsystems und jegliche Notwendigkeit für Verbesserungen zu berichten, und"

GF -> kann er. Aufzeichnungen müssen natürlich erstellt werden

"c) die Förderung des Bewusstseins über die Kundenanforderungen in der gesamten Organisation sicherzustellen."

GF -> muss er.

Ergebnis: GF kann QM-B sein (ist auch in der einschlägigen DQS-Literatur so zu finden).



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