Nachricht von Martin S am 29. August 2004:
Im Bezug auf: Stellenbeschreibungen kommentiert von willi am 25. August 2004:
...ist es doch selbstverständlich, das jeder Mitarbeiter in der Firma über Dinge wie
- Handlungs- und Unterschriftsvollmachten
- Verantwortungsbereich, Stellung im Organigramm
- Ausbildungsstand und Fortbildungspflichten
- Kernarbeitszeit
- Stellvertretungen
- Rechte und Pflichten, Haftung
- Weisungsbefugnisse
- ggfs. Prozessverantwortung
etc.
Bescheid weiss.
Meist sind diese Dinge im Arbeitsvertrag geregelt, aber eine Stellenbeschreibung ist deshalb sinnvoll, weil mit der Zeit geht und laufend aktualisiert / den Bedürfnissen angepasst wird.
Die Stellenbeschreibung ist bei uns so gestaltet, das zunächst das Organigramm erscheint, in dem die Stelle hervorgehoben ist.
In Form einer Checkliste ist dann die Stellenbeschreibung beschrieben.
Gruß, Martin S