Re: Dienstanweisung-Arbeitsanweisung


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Nachricht von Ulla Müller am 27. Juli 2004:

Im Bezug auf: Re: Dienstanweisung-Arbeitsanweisung kommentiert von Bertram Roessiger am 09. Januar 2004:

: Guten Tag,
: ich habe im Zuge von QM meine eigene Definition dieser Begriffe den Kollegen gegeben. Ich denke, so ist es zutreffend.

: Definition typischer Anweisungen:

:  In den Verfahrensanweisungen werden allgemeine Vorgehensweisen für alle arbeitsrelevanten Abläufe festgelegt. Sie enthalten detaillierte Beschreibungen von Teilgebieten des Systems. (Aufnahmehandlungen, Dokumentationen, Leistungserfassung etc.)

:  In den Arbeitsanweisungen werden Einzeltätigkeiten für spezielle Aufgaben im Detail festgelegt. (Ausfüllen von Prüflisten für einzelne Tätigkeiten, Umgang mit einzelnen Geräten, Dienstplanerstellung, Dienstreiseantrag etc.)

:  Im Gegensatz dazu sind Dienstanweisungen in der Regel bereichs-übergreifende Systemanweisungen, die aufgrund ihrer Wichtigkeit bei Nichteinhaltung zu gravierenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen können. (Überstundenregelung, Rauchverbot usw.)

: MfG
: Bertram Roessiger

Guten Tag Herr Roessiger,
ich bin auf der Suche nach der gesetzlichen Grundlage, Definition und Handhabung von Dienstanweisungen. Wir möchten in unserem vergleichsweise kleinen Betrieb Dienstanweisungen einführen. Können Sie mir weiter helfen?
MfG
Ulla Müller




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