Nachricht von Pohlmga am 14. Juli 2004:
Hallo Zusammen!
Ich habe gerade den Entwurf der o.g. Norm vor mir.
Wir erstellen nach der noch gültigen 10204 Werkprüfzeugnisse und Abnahmeprüfzeugnisse. Die 2.3. Zeugnisse fallen nach dem Entwurf künftig weg und aus 3.1B wird 3.1. Das verstehe ich ja noch.
Und das das "Erzeugnis" jetzt Werkstoff heißt nun gut.
Was aber ist, wenn wir als produzierender Betrieb auch zusätzlich Handelswaren vertreiben, müssen wir lt. der neuen Version die Prüfbescheinigungen unseres Hersteller unverändert (also keine eigenen Prüfbescheinigungen) an unsere Kunden weitergeben ??? Oder vestehe ich das falsch??
Ich sehe da so einige Probleme, denn das Unternehmen will auf keinen Fall, dass Kunden Rückschlüsse zu unseren Lieferanten erhalten.
Kann mir jemand mit Infos helfen?
Vielen Dank