Nachricht von Martina F. Unger am 10. Mai 2004:
hi,
schreibe gerade an meiner DA über Bildschirmarbeit. und bin auf eine ungereimtheit bezüglich des standes der technik gestoßen.
Definitionen zum Stand der Technik sind im § 2 (8) ASchG zu finden, der auf den § 71a Gewerbeordnung verweist:
"Stand der Technik im Sinne des Bundesgesetzes (ASchG) ist der auf einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntinissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher technologiescher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erprobt ODER erwiesen ist."
wie kann etwas erprobtes noch nicht erwiesen sein oder etwas erwiesenes noch nicht erporbt sein?
meiner meinung nach bedingt doch das eine das andere.
bin zusätzlich auf der suche nach verbindlichen aussagen über:
- Stand der Wissenschaft und Technik
- Stand der Technik
- allgemeinen anerkannten Regeln der Technik
schon jetzt vielen Dank!
martina