Nachricht von Lars am 06. Mai 2004:
Hallo zusammen,
ich beschäftige mich zur Zeit mit den Voraussetzungen, die ein produzierendes Unternehmen erfüllen muß, um ein Werkszeugnis nach EN10204 3.1B ausstellen zu dürfen. Besonders interessiert mich dabei die Frage, wer dieses Zertifikat nun bestätigen darf. In der deutschen Fassung der Norm wird von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Werkssachverständigen gesprochen, während auf Englisch ein authorised representative of manufacturer, independent of manufacturing unit angeführt wird. Letzteres hört sich für mich im Extremfall z.B. auch nach dem Pförtner des Unternehmens an, der vom Firmenchef die Befugnis erhalten hat, die Werkszeugnisse zu unterschreiben. Da ich mir das nur sehr schwer vorstellen kann, würde ich gerne wissen, welche Voraussetzungen bzw. Qualifikationen ein Mitarbeiter erfüllen muß, damit er als Werkssachverständiger das Zertifikat bestätigen darf. Muß der Werkssachverständige vielleicht sogar durch eine unternehmensexterne Stelle ernannt oder geprüft werden?
Für Antworten auf meine Fragen oder Hinweise auf Hilfestellungen diesbezüglich im Internet wäre ich sehr dankbar.
Gruß,
Lars