Re: Arbeitsanweisungen


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Nachricht von Claudia am 22. April 2004:

Im Bezug auf: Arbeitsanweisungen kommentiert von Uwe Radke am 14. April 2004:

Hier die Definition der Arbeitsanweisung in unserm Unternehmen:
Definition Arbeitsanweisung
Arbeitsanweisungen sind langfristige Anweisungen, die eine bestimmte Tätigkeit oder Arbeitsablauf beschreiben.
Sie können den ganzen Betrieb betreffen oder aber nur einen bestimmten Bereich (z.B. Anweisung zur Buchung der Debitoren-Rechnungen - Bereich Buchhaltung)
Jede Anweisung muß einen Ersteller, Datum, Unterschrift des Erstellers und Verteiler enthalten. Abteilungsübergreifende Arbeitsanweisungen, müssen von einer betroffenen Abteilung, die die Unterlagen nicht selbst erstellt haben geprüft und gegengezeichnet werden. Es muß sichergestellt werden, daß bei Änderungen alle mitwirkenden Abteilungen und Mitarbeiter informiert werden. Zur Identifizierung der Arbeitsanweisungen werden diese nummeriert und in der Dokumentenmatrix erfaßt.






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