Beauftragter der obersten Leitung / Qualitätsmanagementbeauftragter


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Nachricht von Guido am 12. Maerz 2004:

Hallo Kollegen!

Einer meiner Kunden trat vorhin an mich heran mit folgendem Problem:

Muß der Beauftragte der obersten Leitung zwingend aus der Geschäfsführerebene benannt werden, oder kann auch der QMB die parallel die Funktion des BOL übernehmen?

In der ISO 9001:2000 steht zwar unter 5.5.2, daß die oberste Leitung ein Leitungsmitglied benennen muß, aber hier stellt sich mir doch die Frage, warum sich die Geschäftsführung selber benennen soll.
Eine andere Frage ist die, ob ich überhaupt noch einen QMB benötige, in der Norm habe ich dergleichen jedenfalls nicht finden können.

Meine Interpretation ist folgende:

Die Geschäftsführung ist verpflichtet eines ihrer Mitglieder zum beauftragten der obersten Leitung zu benennen. Dieser BOL überträgt dann die Umsetzung bzgl. der Qualitätsmanagementsysteme an den QMB, wobei die Verantwortung beim BOL und damit in der Geschäftsführung liegt.

Liege ich mit dieser Interpretation richtig, oder gestattet es die Norm auch jemanden zum BOL zu benennen, der nicht in der Geschäftsführung sitzt (Im Klartext: BOL=QMB)?



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