Nachricht von Andreas Winkler am 24. Februar 2004:
Hallo!
Ich überprüfe gerade auf welche Weise wir die Wirksamkeit von Schulungsmaßnahmen prüfen können.
Dabei war mein erster Gedanke die geschulten Mitarbeiter zu befragen, sei es mit Hilfe eines Fragebogens oder allgemein durch jährliche Mitarbeitergespräche.
Bei meinem ersten Draft für einen Fragebogen, musste ich feststellen, dass ich die Mitarbeiter einfach überfordere, wenn Sie auskunft darüber geben sollen, welche Effekte/Wirkungen (Veränderung von Abläufen, Risiken, Kosten, Auswand, Zeit)durch die Schulungsmaßnahme erzielt wurden. Einerseits bindet ein solcher Fragebogen zu viel Zeit (und sei es 2-5 Minuten)und andereseits bekommt man eigentlich nicht die Aussagen die man benötigt, da die Mitarbeiter es idR nicht auf auf eine solche Basis reduzieren können.
Mitarbeitergespräche wären ein anderer Ansatz. Hier finde ich es jedoch problematisch diese in einer Verfahrensanweisung für Schulungen anzugeben, da diese dann ja auch zwingend durchzuführen und zu dokumentiertieren sind. Nebenbei haben Mitarbeitergespräche auch eine Reihe negativer Effekte hinsichtlich Aussagekraft und Wirkung auf Mitarbeiter, sofern die Führungskräfte nicht 100% vorbereitet sind.
Schließlich stellt sich mir die Frage welche Art und welchen Umfang der Wirksamkeitsprüfung fordert die Norm?
Bin dankbar für jede Anregung.
Gruß
Andreas Winkler