Nachricht von Wolfgang Horn am 26. Mai 2005:
Im Bezug auf: Reklamation trotz 100%Prüfung kommentiert von Frank am 25. Mai 2005:
Hi, Frank,
wieviele Meßpunkte hat "der Kunde" wohl gesucht, bis er endlich einen gefunden hat, mit dem er "Garantie!" rufen konnte?
Nach Deinen ersten Zeilen habe ich an das Blaugrün-Syndrom gedacht: "Sie haben uns zugesagt, den Shelter in Blaugrün zu liefern, geliefert habt ihr aber Blaugrüngrün!" und "Die Meßtoleranz gehört immer dem Kunden!"
Bei sowas sehe ich mich immer schon im Gerichtssaal sitzen beim Versuch, den Richter zu überzeugen - und die Argumente, die mir dabei einfallen, die ihn vielleicht überzeugen könnten, die wiegen auch bei anderen Leuten.
Nach den nächsten Zeilen:
Wie detailliert habt Ihr das Audit Eures Kunden dokumentiert?
Und hat er dies Dokument mit unterschrieben?
Steht in diesem Dokument vielleicht, daß Ihr die Meßprozedur besprochen habt, insbesondere die Meßpunkte?
Nach "Treu und Glauben" unterstelle ich, daß der Kunde diejenigen Meßpunkte spezifiziert hat, die ihm wichtig waren - und daß mein fiktiver Richter annehmen würde, was der Kunde nicht spezifiziert hat, das war ihm auch nicht wichtig.
Für die juristische Ausgestaltung -> Jurist.
Zu den Soft-Fact-Aspekten: Wer ist die treibende Kraft hinter dieser Aktion? Der Unternehmer beim Kunden selbst oder ein Frischling, der einen Erfolg sucht, koste es das Kunde/Lieferantenverhältnis und zukünftig an Bürokratiekosten, was es wolle?
Ciao
Wolfgang