Nachricht von Marten am 04. Juli 2003:
Im Bezug auf: Re: Änderung von genehmigten Verfahren kommentiert von Frank Hergt am 02. Juli 2003:
: Hallo Marten!
: Sollte doch eigentlich nicht schwieriger sein als bei allen anderen:
: - Jeder der ursprünglichen Genehmiger (oder sein Nachfolger) muß auch die Änderung genehmigen.
: - Änderung sauber dokumentieren.
: Oder habe ich irgendwas nicht verstanden?
Neee .. ist ok, war nur mal ne Absicherung ob ich das so machen kann. Hatte ich mir schon in diesem Sinne überlegt.
Danke derweil!
M.