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Re: Externer QMB -Haftpflicht


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Nachricht von Klaus Gebhardt am 05. Juli 2005:

Im Bezug auf: Re: Externer QMB -Haftpflicht kommentiert von Monika am 11. Dezember 2004:

TEST: : Hallo Andreas,: : die Frage ist rechtlich schwierig. Die entscheidenste Frage ist, wer führt wie die Prüfungen der Tüten bzw. der abzufüllenden Kartoffeln durch. : : Hier eine Daumenregel:: : Wird die Prüfung durch einen Arbeitnehmer des Agrarbetriebes vorgenommen, haftet der Arbeitgeber grundsätzlich für seinen Verrichtungsgehilfen. D. h. der AG muss zuerst Schadenersatz leisten. Der Arbeitgeber muss seine Ansprüche anschließend mit seinem Arbeitnehmer zivilrechtlich klären. Der AN haftet in der Regel nur bei grober Fahrlässigkeit. Wird der Prüfumfang vom Gericht als nicht ausreichend erkannt und es handelt sich dabei um eine Anweisung des Arbeitgebers, haftet der AG voll. : : Wird die Prüfung durch einen externen QMB durchgeführt, sollten dringenst ganz klare und eindeutige vertragliche Regelungen vereinbart werden. Frage auf jeden Fall deinen Rechtsanwalt. Dieser sollte auf Produkthaftungsfragen spezialisiert sein. Auskunft gibt die zuständige Anwaltskammer. : : Über die Haftung von Beratern wird noch heftig diskutiert. Das Unsicherheitspotential ist auch in der Rechtssprechung noch recht hoch - wenige Präzidenzfälle. Auch hier gilt: genaue Beschreibung der Leistung des Beraters sowie klare Grenzen und Beschränkungen. Die Beschränkung von Haftungsansprüchen sollte ebenfalls durch einen Anwalt geprüft werden.: : Gruß: : : : Vivian



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