Bescheinigung, in welcher der Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Vereinbarungen bei der Bestellung entsprechen, mit Angabe von Prüfergebnissen auf der Grundlage spezifischer Prüfung. Das Werksprüfzeugnis „2.3“ wird nur von einem Hersteller herausgegeben, der über keine dazu beauftragte, von der Fertigungsabteilung unabhängige, Prüfabteilung verfügt. Wenn der Hersteller über eine von der Fertigungsabteilungunabhängige Prüfabteilung verfügt, so muss er anstelle des Werksprüfzeugnisses „2.3“ ein Abnahmeprüfzeugnis“3.1.B“ herausgeben
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Abnahmeprüfzeugnis ()
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Werkspruefzeugnis, Werksprüfzeugnisse, Werksprüfzeugnissen, Werksprüfzeugnisses |
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