Bescheinigung, in welcher der Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Vereinbarungen bei der Bestellung entsprechen, ohne Angabe von Prüfergebnissen. Die Werksbescheinigung „2.1“ wird auf der Grundlagenichtspezifischer Prüfung ausgestellt
Definition dieses Dokumentes in der EN 10204:1991