»Bestätigen aufgrund einer Untersuchung und durch Bereitstellung eines Nachweises, dass die besonderen Forderungen für einen speziellen beabsichtigten Gebrauch erfüllt worden sind.
Anmerkung 2: Validierung erfolgt üblicherweise am Endprodukt unter festgelegten Betriebsbedingungen. Sie kann in früheren Stufen nötig sein.
Anmerkung 3: Das Wort 'validiert' wird zur Bezeichnung des betreffenden Status benutzt.
Anmerkung 4: Mehrfache Validierungen können ausgeführt werden, wenn unterschiedliche beabsichtigte Anwendungen vorkommen.« (DIN EN ISO 8402, 1995-08 , Ziffer 2.18)
»Bestätigen aufgrund einer Untersuchung und durch Bereitstellung eines Nachweises, dass die Qualitätsforderung erfüllt worden ist.« (DGQ 11-04, S. 103, Nr. 2.3.5.4)
Validierung steht am Ende eines Prozesses oder einer Entwicklung. Sie prüft den Wert (value) eines Produktes (einer Leistung) aus Sicht des Kunden und seiner speziellen Verwendung. So kann es vorkommen, dass für ein Produkt mehrere Validierungen erforderlich werden.
- 1684/2003-01-08
Bestätigen aufgrund einer Untersuchung und durch Bereitstellung eines Nachweises, dass die besonderen Forderungen für einen speziellen beabsichtigten Gebrauch erfüllt worden sind.Validierung steht am Ende eines Prozesses oder einer Entwicklung. Sie prüft den Wert (value) eines Produktes (einer Leistung) aus Sicht des Kunden und seiner speziellen Verwendung. So kann es vorkommen, dass für ein Produkt mehrere Validierungen erforderlich werden.
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Validierungs
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