Bei Umgang mit gefährlichen Stoffen sind Arbeitsplätze mit folgenden Kennzeichen zu versehen:
Verbotszeichen (Rot auf weißem Grund mit schwarzer Kontrastfarbe)
Warnzeichen (Schwarz auf gelbem Grund)
Gebotszeichen (Blaue Schilder mit weißen Zeichen)
Rettungszeichen (Grüne Schilder mit weißen Zeichen)