Nach DIN 55350-11, 1995-08 , Nr. 8.5 ist unter einem Prüfauftrag ein »für den konkreten Einzelfall erstellter Auftrag« zu verstehen, um eine Qualitätsprüfung durchzuführen.
Wird ein Prüfauftrag EDV-technisch erstellt, sollte sichergestellt sein, dass alle Angaben enthalten sind, die der Prüfer zur Durchführung der Qualitätsprüfung benötigt.
Grundlage für einen Prüfauftrag ist unter anderem die Prüfanweisung.
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Pruefauftrag, Prüfaufträge, Prüfaufträgen, Prüfauftrags
Wenn Sie bei Google nach dem Begriff "Prüfauftrag" suchen, wird diese Lexikonseite als erstes Ergebnis (Stand: 2009-02-12) angezeigt.
Mit einem Banner haben Sie also die Möglichkeit,
hier preiswert zu werben.