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  Lexikon von 'Obere Eingriffsgrenze' bis 'Outsourcing'

    Öko-Audit

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Outsourcing

Öko-Audit

Obere Eingriffsgrenze
Öko-Audit
Die EG-Öko-Audit-Verordnung von 1993 und das deutsche Umweltauditgesetz von 1995 stellen Unternehmen und Behörden einen transparenten und anspruchsvollen Rahmen zur Verfügung, um besondere Leistungen im betrieblichen Umweltschutz öffentlich zu dokumentieren. Gefordert wird von den Teilnehmern insbesondere die Durchführung einer Umweltbetriebsprüfung und die Einführung eines Umweltmanagement-Systems. Die Teilnehmer setzen sich darüber hinaus konkrete Ziele zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Umweltleistungen. Diese sowie die Ergebnisse der Umweltbetriebsprüfung werden im Rahmen einer Umwelterklärung dargestellt, die staatlich zugelassene Umweltgutachter auf ihre Richtigkeit überprüfen. Audit-Teilnehmer haben sich einem solchen Überprüfungsverfahren mindestens alle drei Jahre zu unterziehen.
- 1769/2003-01-08

Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
1836 (EG-Öko-Audits werden nach der Verordnung (EWG) Nr ...)
Öko-Audit (Öko-Audit ist ein Verfahren, bei dem ein Betrieb ...)
EG-Öko-Audit (Die von der Europäischen Union erlassene ...)
EG-Öko-Audit ()
Verfahren (Festgelegte Art und Weise, eine Tätigkeit ...)


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(Letzte Änderung :2007-09-05)