Eine Kostenart bezeichnet die Art der in einer Kostenstelle oder in einem Kostenträger auftretenden Kosten auf. Die wichtigsten Kostenartengruppen sind:
1. Personalkosten (Löhne & Gehälter, Zulagen, Überzeiten, Temporärpersonal, Sozialleistungen),
2. Materialkosten (Roh- und Hilfsmaterial, Betriebsstoffe, ab Lager bezogene Baugruppen und Einzelteile),
3. Fremdleistungen (Leistungen von Dritten, die nicht zu Material oder Reparaturen gehören)
4. Unterhalts- und Reparaturkosten
5. übrige Kosten (Spesen, Reisespesen, Bewirtung, Mieten, Porti, Telefon, usw.)
6. Umlagekosten (Kostenbelastungen von anderen Kostenstellen für innerbetriebliche Leistungen wie z.B. Gebäudekosten, Lagerkosten, Leitungs- und Administrationskosten)
7. kalkulatorische Abschreibungen (betrieblich notwendige Abschreibungen für die in der Kostenstelle installierten Anlagen und eventuellen Lagerbestände)
8. kalkulatorische Zinsen (betrieblich notwendige Verzinsung des in einer Kostenstelle investierten Vermögens). - 5772/2003-12-25 Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Kostenartenrechnung (Die Kostenartenrechnung erfaßt und gliedert alle ...)
Kalkulatorische Kosten (Kalkulatorische Kosten sind Kostenarten, die ...)
Kosten (Kosten sind bewerteter Verzehr von Gütern und ...)
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| | Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Kostenarten |
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